ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON CU8E Moments | EVENT CATERING
§ 1. GELTUNGSBEREICH
1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Leistungen von CU8E Moments (im
weiteren CU8E Moments oder Uns genannt), die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.
2.
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen
nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Genehmigung von CU8E Moments.
3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind
nur gültig, soweit wir uns damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt haben.
4.
Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres
Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Veranstalter mit CU8E Moments im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf
diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Veranstalters gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.
§ 2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS -HAFTUNG
1.
Unsere Angebote sind grundsätzlich drei Tage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Zeit, sofern keine weitere Gewährung einer
Fristverlängerung geleistet wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die Angebote nach Erreichen der Frist.
2.
Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft
herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins. Dies gilt
ebenso für gültige Angebote.
3.
Der Vertrag kommt durch die telefonische oder schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter
und der Auftragsbestätigung durch uns zustande, diese sind die Vertragsparteien.
4.
Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.
5.
Vertragsänderungen und/oder Ergänzungen bedürfen Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns
6.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.
7.
Unsere Angebote dürfen nicht an Dritte weitergereicht werden, ohne ausdrückliche Bestätigung unserseits.
§ 3. WARENANGEBOT UND LEISTUNGEN
1.
Unser Angebot kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollte einzelne Artikel vorübergehend nicht
vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist das
Angebot als Vorschlag unsererseits zu betrachten, den wir in jeder, vom Veranstalter gewünschten, Art und Weise
verändern und anpassen.
2.
Wir sind dazu verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von uns zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.
Wir sind dazu berechtigt, uns zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritten zu bedienen.
4.
Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass spätestens 14 Tage vor der gebuchten
Veranstaltung die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl schriftlich mitgeteilt werden. Diese Angaben gelten
als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
5.
Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und unserer eigenen Qualitätsansprüchen bezieht sich unser Angebot auf
den direkten Verzehr an Ort und Stelle.
§ 4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an uns zu zahlen. Dies gilt auch für die
in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und unseren Auslagen an Dritte. Von montags - freitags beträgt unser Mindestauftragswert 250,00 EUR netto, sowie am Wochenende, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird 700,00 EUR netto.
2.
Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt.
ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die jeweils gültige gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 3 Monate und erhöht sich der von uns
allgemeinen für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen,
höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
3.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei
Zahlungsverzug sind wir dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen.
4.
50 Prozent des gesamten Rechnungsbetrages werden bei unserer Auftragsbestätigung fällig. Hier erhält der
Veranstalter von uns eine gesonderte Abschlagsrechnung. Der Restbetrag wird nach der Veranstaltung und nach
Erhalt der Schlussrechnung fällig.
5.
Falls die Rechnungsanschrift, in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die
Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger uns rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer
nicht rechtzeitig bekanntgegeben geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter.
§ 5. TEILNEHMERZAHLEN & VERANSTALTUNGSABLAUF
1.
Der Veranstalter ist verpflichtet, uns gegenüber bei Auftragserteilung eine konkrete Teilnehmerzahl anzugeben. Für die gastronomische Kalkulation wird die Teilnehmerzahl mit folgendem Berechnungsschlüssel ermittelt und der finalen Be- & Abrechnung zu Grunde gele
2.
Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind uns schriftlich mitzuteilen.
3.
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung
möglich und werden zusätzlich berechnet.
4.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung möglich und kann um 10 % der
Vollzahler reduziert werden. Bei einer Reduzierung von mehr als 10% der Teilnehmerzahl oder Veranstaltungsdauer
kommt es zu Einzelpreisanpassungen.
Kinder werden wie folgt berechnet:
Kinder bis 3 Jahre ohne Berechnung
Kinder von 4-11 Jahre 50% Teilnehmer
Jugendliche ab 12 Jahre 100% Teilnehmer
5.
Der Veranstalter verpflichtet sich, uns spätestens drei Tage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der
Veranstaltung mitzuteilen, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
6.
Verschieben sich die vereinbarte Anfangszeiten, ohne dass wir dem zugestimmt haben, so können wir zusätzliche
Kosten der Leitungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, uns trifft ein Verschulden.
7.
Grundsätzlich erfolgt die Anlieferung unserer Teams 30-60 Minuten vor dem vereinbarten Cateringbeginn, sofern
nichts anders mitgeteilt. Sollte der Aufbau früher verlangt werden, bedarf es der schriftlichen Anfrage. Wir behalten
uns das Recht vor den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Der Abbau erfolgt im Anschluss an das Catering, sofern nichts anders vereinbart. Sollte der Abbau am nächsten Tag
erwünscht werden, so behalten wir uns das Recht vor den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
8.
Der Veranstalter bestätigt, dass der Einsatz von Gasgeräten vor Ort gestattet ist.
§ 6. LIEFERUNG
1.
Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und
Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, wir werden an der Erfüllung unserer Verbindlichkeiten durch den
Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles
zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die
Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, werden wir von
den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit wir die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten
hat, besteht kein Schadensersatzanspruch des Veranstalters..
2.
Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Veranstalter
angegeben Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge,
nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Veranstalter bei Auftragserteilung mitzuteilen. Fehlen uns
solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behalten
wir uns die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen, die durch erschwerte Bedingungen
am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von uns.
3.
Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht
beeinflussen können. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweisen sind vom Veranstalter
zu beschaffen.
4.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von uns. Im
Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der
Behinderung.
§ 7. VERANSTALTUNGSORT & LIEFERADRESSE
1.
Persönliche Besichtigungstermine sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte dies trotzdem gewünscht sein, erlauben
wir uns den Aufwand in Rechnung zu stellen, unabhängig ob es zu einer finalen Auftragserteilung kommt oder nicht.
2.
Vom Veranstalter werden der benötigte Stromanschluss und Strombedarf zur Verfügung gestellt. Es dürfen keine
weiteren elektronischen Gerätschaften auf dem gleichen Stromkreis liegen.
3.
nach § 10.
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kommt dies einem Rücktritt gleich und es gilt die Rücktrittsklausel
§ 8. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS
1.
Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, sind wir dazu berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung
zu erheben, es sei denn, der Rücktritt ist von uns zu vertreten.
• bei Stornierung ab Auftragsbestätigung fällt eine Aufwandspauschale von 250,00 EUR an
• bei Stornierung bis 180 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 40% des Auftragswertes
• bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsdatum: 60% des Auftragswertes
• bei Stornierung bis 45 Tage vor Veranstaltungsdatum: 80% des Auftragswertes
• danach: 90% des Auftragswertes
• ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsdatum 100% des Auftragswertes
2.
Rechnung gestellt.
Speziell für die Veranstaltung angefertigte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in
3.
Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstler, Eventlocation,
Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der
Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
4.
Sofern eine Mindestabnahme nach Portionen oder ein Mindestumsatz im Angebot vereinbart wurden ist dieser zu
100% zu bezahlen, auch wenn die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt wird.
5.Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag | Auftragsbestätigung durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen
und wird von uns rückbestätigt.
§ 9. RÜCKTRITT VON CU8E Moments
1.
Wir sind dazu berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
• a. Die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit unserer Mitarbeiter
nicht mehr gewährleistet werden kann,
• b. Für unsere Mitarbeiter aus anderen Gründen unzumutbar ist,
• c. Unser Ruf sowie unsere Sicherheit gefährdet wird,
• d. Im Falle höherer Gewalt,
• e. Wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen.
Die Rechtsfolgen richten sich nach § 313 BGB.
§ 10. HAFTUNG VON CU8E Moments
1.
Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von uns infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor
oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher
Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss
weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
• a. bei Vorsatz,
• b. bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
• c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
• d. bei Mängeln, die wir verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
• e. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an
privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
2.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender
Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden.
3.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende
einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an uns zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
4.
Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die wir im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet
hat, wird keine Haftung übernommen, sofern uns nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der
Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann
gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von CU8E Moments gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
5.
Ebenso wenig haftet CU8E Moments für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw.
Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
6.
Der Veranstalter ist verpflichtet, CU8E Moments rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
§ 11 . MIETPREIS - MIETEINHEIT - ÜBERGABE / RÜCKGABE / ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.
Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.Ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von 2 Tag ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.
2.
Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde. Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, insbesondere verpflichtet:
-
den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern
-
uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt /reparaturbedürftig ist
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.
§12. EIGENTUMSVORBEHALT
1.
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
§ 13. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
1.
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der
Veranstalter. Die Kosten daraus sind uns voll zu setzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums
von uns wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls werden wir den Abschluss
geeignetere Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Wir haften keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum
im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
2.
Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt an der Übernahme bis zur Rückstellung dem
Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch uns
gesondert berechnet.
§ 14. DATENSCHUTZ
1.
Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke von CU8E Moments verwendet und nicht
an Dritte weitergegeben
§ 15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind
unwirksam.
2.
Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort unser Firmensitz.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist Bornheim, soweit der Veranstalter
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland, ist der Gerichtsstand ebenfalls Bornheim.
4.
Es gilt deutsches Recht.
5.
Sollen einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 16. VERBRAUCHER-STREITBEILEGUNGS-GESETZ
1.
Es besteht keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.